Energienews


19.12.2018

Das Gebäudeenergiegesetz muss noch einige Hürden nehmen

Dr. Julia Verlinden (Bündnis 90 / Die Grünen) hatte gefragt: „Wann plant die Bundesregierung das Gebäudeenergiegesetz (GEG) im Bundeskabinett zu beschließen und dem Deutschen Bundestag zuzuleiten, und wie hoch werden nach Ansicht der Bundesregierung die zu erwartenden zusätzlichen jährlichen Treibhausgaseinsparungen durch die Vorgaben des GEG sein, vor dem Hintergrund, dass die Energiewende im Gebäudebereich dringend vorankommen muss, wenn die Klimaziele von Paris eingehalten werden sollen?“

Dazu Christian Hirte, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: „Die Ressortabstimmung des Entwurfs für das Gebäudeenergiegesetz wird in Kürze beginnen. Ziel ist ein Inkrafttreten des Gesetzes Mitte nächsten Jahres [Anm.: 2019]. Eine Quantifizierung der mit dem Energieeinsparrecht für Gebäude einhergehenden Treibhausgaseinsparungen ist von zahlreichen Randbedingungen abhängig. Vor dem Hintergrund fehlender valider Erkenntnisse zu den künftigen Randbedingungen ist eine verlässliche Abschätzung derzeit nicht möglich. Im Rahmen der Untersuchungen zur Zielarchitektur der Energiewende werden die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes einfließen.“

Verlinden: „Herr Staatssekretär, ich habe Sie jetzt so verstanden: Dieses Gebäudeenergiegesetz wird nach Ihrer Planung Mitte nächsten Jahres in Kraft treten. Sie haben allerdings von der EU im Rahmen der EU-Gebäuderichtlinie eine Deadline bis Ende dieses Jahres. Sie müssen also schon in weniger als fünf Wochen der EU-Kommission nach Brüssel melden, wie wir in Deutschland den Niedrigstenergiegebäudestandard definieren. Haben Sie vor, dort etwas zu melden? Wenn ja, was? Die Frist läuft ja schon in fünf Wochen aus.

Darüber hinaus will ich fragen, ob die Bundesregierung an dem festhalten wird, was in ihrem Koalitionsvertrag steht, nämlich dass Sie keine Veränderung der Mindestenergieeffizienzstandards für Gebäude wollen, obwohl heutzutage schon ein Großteil der Gebäude mit höheren, mit besseren, mit schärferen Standards effizienterer arbeitet, auch wenn das gar nicht vorgegeben ist, also mit Standards, die darüber hinausgehen. Wenn ja, wie begründen Sie, dass Sie die Anforderungen nicht erhöhen wollen?“

Hirte: „Wenn wir, wie angekündigt, ein Inkrafttreten des Gesetzes Mitte 2019 anstreben, ist aus unserer Sicht die EU-rechtliche Anforderung zum 1. Januar kommenden Jahres auch deswegen unproblematisch, weil nach unserer festen Überzeugung schon mit dem geltenden Energieeinsparungsgesetz die allgemeinen Vorgaben erfüllt sind. Wir haben uns im Koalitionsvertrag – das ist die Antwort auf Ihre zweite Frage – bewusst dafür entschieden, die Standards nicht zu erhöhen und Aufwendungen für die Bauherren nicht auszuweiten.“

Verlinden: „Das heißt, Sie unterscheiden sich deutlich von vielen anderen Mitgliedstaaten, wenn Sie das, was Sie im Augenblick für den Neubau von Gebäuden als Standard definiert haben, so lassen, wie es ist; denn es gibt viele Staaten in Europa, die da deutlich ambitionierter sind. Ich verstehe Sie so: Sie werden also einen Brief nach Brüssel schicken, in dem steht: Das, was schon jetzt seit Jahren gilt, ist unser neuer Niedrigstenergiegebäudestandard. – Das finde ich sehr bedauerlich.

Die Frage, die ich darüber hinaus habe, lautet: Sie haben eine Gebäudekommission angekündigt. Ist diese bereits eingerichtet? Wenn ja, welches Mandat oder welches Ziel hat diese Kommission? Wer gehört ihr an? Wenn diese Kommission bisher noch nicht eingerichtet ist: Wann soll diese Kommission eingerichtet werden, und wer wird ihr dann angehören?“

Hirte: „Sie haben mich missverstanden. Wir haben heute schon ganz hohe energetische Standards auch im Gebäudebereich. Deswegen ist der aktuelle Status quo bereits hervorragend. Ich glaube, dass sich andere in Europa kaum mit uns messen können. Was die Gebäudekommission angeht, kann ich Ihnen aktuell keine Antwort geben. Ich prüfe das gerne im eigenen Haus nach. Wenn es schon Erkenntnisse gibt, kann ich diese gerne schriftlich nachreichen.“

Anmerkung: Bisher wird in den Dokumenten der Bundesregierung Gebäudeenergiegesetz in einem Wort geschrieben, die gekoppelte Form „Gebäude-Energie-Gesetz“, die teilweise auch in der öffentlichen Berichterstattung über das GEG verwendet wird, wurden in den Zitaten aus dem stenografischen Bericht der Bundestagssitzung von der Redaktion umgewandelt.

Der GroKo-Vertrag zum GEG: „Wir werden das Ordnungsrecht entbürokratisieren und vereinfachen und die Vorschriften der EnEV, des EnEG und des EEWärmeG in einem modernen Gebäudeenergiegesetz zusammenführen und damit die Anforderungen des EU-Rechts zum 1. Januar 2019 für öffentliche Gebäude und zum 1. Januar 2021 für alle Gebäude umsetzen. Dabei gelten die aktuellen energetischen Anforderungen für Bestand und Neubau fort.“

Bezogen auf die Gebäudekommission kündigt der Koalitionsvertrag an: „Ein zeitlich paralleles Vorgehen [zu der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“; auch „Kohlekommission“] soll für den Bau- und Verkehrssektor erfolgen.“ Die Kommission sollte ursprünglich bis Ende 2018 ein Aktionsprogramm mit mehreren Elementen erarbeiten sollte. Der Termin wurde im November auf den 1. Februar 2019 verschoben.